ABSCHLEPPUNG VON FAHRZEUGEN VON PRIVATEM ODER GEMIETETEM GRUND:
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von Privatparkplätzen
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aus Tiefgaragen
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aus Innenhöfen
Voraussetzungen für eine Abschleppung sind:
- Das abzuschleppende Fahrzeug ist angemeldet.
- Ein Miet- bzw. Kaufvertrag belegen das Eigentum oder das Mieten des Grundstückes, auf dem das abzuschleppende Fahrzeug steht.
- Der Parkplatz ist deutlich als Privatparkplatz gekennzeichnet.
Die Abwicklung:
- Sie erteilen uns den Auftrag: Telefon: +43 664 853 7501
- Das abgeschleppte Fahrzeug wird auf unserem Grund sicher verwahrt.
- Wir melden die Abschleppung an die Polizei, damit der Fahrzeuginhaber sein Auto wieder findet.
Die Abschleppung ist für den Eigentümer oder Mieter des Privatparkplatzes kostenlos.